CDU-Antrag: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
verehrte Mitarbeiter der Verwaltung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Anlieger,
zunächst möchte ich mich bei allen Teilnehmern des Arbeitskreises “Straßenausbaubeiträge” bedanken.
Straßenausbaubeiträge – Komplexes Thema
Die CDU-Fraktion war ebenfalls am Arbeitskreis beteiligt und hat die Inhalte intern intensiv beraten.
Und genau das untermauert nochmals die Komplexität dieses Themas. Es bedarf des Einsatzes mehrerer Verwaltungsmittarbeiter, Ratsmitglieder und einem Rechtsgutachten nach dem anderen um halbwegs sicher zu sein das die erarbeiteten Satzungsänderungen auch rechtssicher sind. Wie soll ein „normaler“ Anlieger das verstehen und nachvollziehen? Der Aufwand, den wir gemeinsam seit unserer Antragstellung im Dezember 2022 betrieben haben, ist nichts im Vergleich zu dem Aufwand, der noch betrieben werden muss, um den Einzug der Straßenausbaubeiträge zu verwirklichen. Die Verwaltung muss jeden Fall individuell berechnen, die Bescheide erstellen, den Zahlungseingang überwachen und gegebenenfalls diesen anmahnen und gerichtlich einfordern.
Sorge um immense Kostenbelastung
Und das von Anliegern einer Straße die, ohne die erstmaligen Erschließungsbeiträge, erst gar nicht existiert hätte. Wir kennen es doch alle, beim Kauf eines Baugrundstücks zahlt jeder Erschließungsbeiträge in einer nicht unerheblichen Höhe. Man finanziert also die notwendige Infrastruktur. Eigentum daran erlangt man jedoch nicht. Also auch kein Mitspracherecht bei notwendigen Instandhaltungen oder der Ausgestaltung einer Sanierung. Die Kommune bleibt Eigentümer der Straße und ist auch für die Instandhaltung verantwortlich. Kommt die Kommune dieser Verantwortung nicht nach und lässt die Infrastruktur verfallen wird der Anlieger herangezogen und mit Ausbaubeiträgen belastet. Die mitunter immense Kostenbelastung begründet erhebliche Sorgen bei allen Hausbesitzern.
Finanzierung durch Allgemeinheit
Etwaige Angebote zur Verrentung, um die Beiträge zahlen zu können, stellen eine Missachtung der Lebensleistung der Menschen dar. Der behauptete Verkehrswertgewinn ist rein theoretischer Natur. Vielmehr sind Straßen als Teil der Daseinsvorsorge zu sehen und ihre Finanzierung sollte sich nicht danach bemessen, wer zufällig an ihnen wohnt. Solange es sich um öffentliche Wege handelt, deren Nutzung allen offen steht, liegt es nahe, diese auch durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Es handelt sich um einen solch grundlegenden Teil der infrastrukturellen Versorgung, dass die einseitige Belastung weniger Haushalte unangemessen erscheint.
Antrag der CDU: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die Straßenausbaubeitragssatzung wird rückwirkend zum 01.01.2024 außer Kraft gesetzt. Soweit bis dahin bereits begonnene beitragsfähige Maßnahmen beendet sein sollten, erfolgt keine Veranlagung mehr zur Zahlung von Ausbaubeiträgen.
Lösungsvorschlag alternativer Finanzierung
Die Finanzmittel, die durch den Beitragsausfall für beitragsfähige Maßnahmen entstehen, sollen durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln erfolgen. Für Straßenausbaumaßnahmen soll ab dem Jahre 2025 jährlich eine angemessene Summe in den Haushaltsplan eingestellt werden. Diese Mittel sind ausschließlich für beitragsfähige Maßnahmen zu verwenden, nicht jedoch für Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, auch wenn es sich hierbei um kostenintensive Maßnahmen handeln sollte. Soweit die im Haushaltsplan eingestellten Mittel nicht in vollem Umfange im Haushaltsjahr verwendet werden, soll eine Übertragung der nicht benötigten Mittel in das folgende Jahr und darüber hinaus gegebenenfalls in weitere künftige Jahre erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien ein Vorschlag für ein städtisches Straßensanierungskonzept analog dem des Kreis Cloppenburg zu unterbreiten. Aus diesem Konzept soll eine Bewertung hinsichtlich der Dringlichkeit und der Rheinfolge der zu sanierenden Straßen hervorgehen. Die abschließende Entscheidung darüber trifft der Rat.
Löningen 29.05.2024