Fraktionen stellen Missbilligungsantrag

13. April 2021

 

 

Wir erhielten zu dem MT-Bericht folgende Fragen, die wir gerne auf diesem Weg transparent beantworten möchten:

Welche Folgen hätte ein erfolgreicher Missbilligungsantrag? Und welche Folgen hätte eine Feststellung des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht?

Es wird ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit festgestellt und missbilligt dieses Verhalten. Diese Veröffentlichung nicht-öffentlicher Dokumente ist ein schwerwiegender Verstoß, er kann auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In der veröffentlichten Beschlussvorlage (als nicht-öffentlicher gekennzeichnet) werden Name, Vor- und Geburtsname der Verkäuferin, Flurstück, Größe und Kaufbetrag genannt. Im VA-Protokoll sind Auftragsvergaben mit Namen und handschriftlicher Ergänzung über die Auftragshöhe zu lesen.

Derartige Veröffentlichungen verschrecken potenzielle Geschäftspartner der Stadt Löningen und verstoßen gegen jegliches Anstandsgefühl. Jedes Ratsmitglied hat die Belehrungen zur Einhaltung der Verschwiegenheit unterschrieben.

 

 

 

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