Planungs- und Umweltausschusssitzung 09/20
Einziger Tagesordnungspunkt war der Bebauungsplan „Auf der Lage“.
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Auf der Lage“ hat sich ein homogenes Einfamilienhausgebiet mit großen Grundstücken entwickelt.
Um diese Struktur weiterhin aufrecht zu erhalten, ist im Jahr 1995 die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen worden, wo festgesetzt wurde, dass lediglich drei Wohneinheiten pro Gebäude in einem Großteil des Plangebietes errichtet werden dürfen. Leider wird diese Festsetzung umgangen, indem große Grundstücke geteilt und somit zwei Gebäude mit drei Wohneinheiten errichtet werden können.
Diese Entwicklung will die CDU nicht mittragen. Einstimmig empfehlen die Mitglieder des Ausschusses dem Rat, die 4. Änderung des Bebauungsplans.
Die Änderung besagt, dass weiterhin drei Wohneinheiten pro Einzelhaus möglich sein sollen, aber zusätzlich soll eine Mindestgrundstücksfläche von 600 m² festgesetzt werden.