Ergebnis der Delegiertenwahl zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat Löningen

29. Mai 2021

Der CDU-Stadtverband Löningen hat heute, am 29.05.2021, in einer Urnenwahl die Delegierten zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Stadtratswahl durchgeführt.

Der Wahlvorstand bestand aus Tanja Schnetlage, Gottfried Knabke und Gilbert Jansen. Sie haben die Stadtgemeinde mit der mobilen Wahlbox bereist. Es haben 46 Mitglieder teilgenommen.

Für die Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat Löningen wurden nachfolgende Delegierte und Ersatzdelegierte gewählt:

Delegierte
1 Heinz Ameskamp
2 Klaus Karnbrock
3 Peter Imbusch
4 Joachim Theile
5 Helmut Hüdepohl
6 Anja Thiel
7 Agnes Menke
8 Ralph Schütte
9 Heiner Maas
10 Franz Benken
11 Hans Götting
12 Vitus Drees
13 Maria Ramler
14 Rainer Diekmann
15 Sylvia Husmann
16 Marlies Hukelmann
17 Josef Benten
18 Sonja Rosemeyer
Ersatzdelegierte
1 Christina Wieborg
2 Hermann Thole
3 Ludger Timmer
4 Aloys Brundiers
5 Iris Wichmann
6 Heinz Brundiers
7 Ansgar Moormann
8 Wilhelm Brundiers
9 Josef Brunklaus
10 Jan Bischoff
11 Elfriede Drees
12 Willi Rolfes
13 Björn Brak
14 Hedwig Knabke
15 Willi Bischoff
16 Willi Thien
17 Willi Purk
18 Ruth Götting

 

 Der Vorstand bedankt sich beim Wahlvorstand für die geleistete Arbeit!

Die CDU Löningen befindet sich im finalen Endlauf zur Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat. Noch immer suchen wir Bewerberinnen und Bewerber. Sollten sie sich angesprochen fühlen melden sie sich bei Heinz Ameskamp, EM heinz.ameskamp@cdu-loeningen.de oder Tel 015201603319.

Die Aufstellung und Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten des CDU-Teams für den Stadtrat Löningen wird Mitte Juni erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Ameskamp

Vorsitzender

 

Hinweis: Für die Wahl sind nur die CDU-Mitglieder stimmberechtigt, die in unserer Gemeinde am Tag der Versammlung für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen EU-Staates und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde hat.

 

 

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